berechnen – vergleichen – beantragen
GKV oder PKV? Die Absicherung in einem dieser beiden Systeme ist zwar gesetzlich verpflichtend. Doch nicht wenige können sich zwischen diesen nicht entscheiden. Ein Vergleich dieser Systeme kann bei der Wahl des eigenen Krankheitsschutzes sicherlich helfen.
Ein Großteil der Bevölkerung erfüllt die Bedingungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung nicht, zumal viele Arbeitnehmer die Pflichtversicherungsgrenze nicht überschreiten.
Diese Einkommensgrenze liegt derzeit bei 52.200 Euro. Wer mit seinem Verdienst darunter liegt und kein Freiberufler, Selbständiger, Beamter oder Student ist, muss einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten.
Die Gesetzliche Krankenkasse erbringt ihre Leistungen in Form von Sachleistungen. Der Arzt wird direkt von der Krankenkasse bezahlt, da zwischen Patient und Arzt kein Vertragsverhältnis besteht. Die Behandlung folgt dem Wirtschaftlichkeitsgebot, so dass der Patient lediglich eine Grundversorgung erhält.
In der privaten Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip. Der Privatpatient kann gemeinsam mit dem Arzt die Dauer und den Umfang der Behandlung bestimmen. Dies ist eines der Vorteile der PKV. Der Patient erhält die Kosten erstattet, sobald er bei seinem Versicherer die Rechnung eingereicht hat.
Tipp dazu: Teilweise müssen diese aber im Vorfeld mit der Versicherung abgestimmt werden!
Genau hierin liegt eines der Vorteile der GKV. So sind Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfrei über den Vertrag der Eltern mitversichert – sofern diese aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht mehr als 375 Euro verdienen. Dabei gilt für jedes Familienmitglied der gleiche Leistungsumfang. Nur wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, muss das Kind eine eigene Krankenversicherung abschließen.
In der privaten Krankenversicherung ist für jedes Kind unabhängig vom Alter und Lebensverhältnisse eine eigenständige, beitragspflichtige Versicherung erforderlich. Möglich ist allerdings eine Neugeborenen-Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.
Auch hier weist die PKV Nachteile gegenüber der GKV auf. Während die Krankenkassen grundsätzlich keine Prüfung des Gesundheitszustandes vornehmen, bestehen die privaten Versicherungsträger in der Regel auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen und ggf. auch auf eine ärztliche Untersuchung.
Sollten sich erhebliche Gesundheitsrisiken herausstellen, können im Vergleich zur GKV sehr wohl Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart werden. Auch die Ablehnung des Versicherungsantrages ist durchaus möglich.
Die gesetzliche Krankenkasse erhebt ihre Beiträge ausschließlich nach dem Einkommen, während in der PKV individuelle Faktoren wie Gesundheitszustand, Geschlecht, Alter und Tarif entscheidend sind. Für Privatversicherte lässt sich der Beitrag durch Vereinbarung von Beitragsrückerstattungen und Selbstbeteiligungen beeinflussen.
In der privaten Krankenversicherung sind die Beiträge solange stabil, wie es keine Kostenerhöhungen aufgrund steigender Lebenserwartung, medizinischen Fortschritts oder Inflation zu verzeichnen gibt. In der GKV hängt die Beitragsentwicklung von einem gesunden Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Anspruchsberechtigten ab.
Oben genannte Leistungen können Privatversicherte nur beanspruchen, wenn diese explizit durch den gewählten Tarif abgedeckt sind. Die große Anzahl an Tarifen und die intransparenten Bedingungen machen einen ausführlichen Vergleich unumgänglich.
Mit einem Vergleich lassen sich die Leistungen, Preise und Bedingungen der einzelnen Angebote übersichtlich gegenüberstellen. So wird auf einen Blick ersichtlich, welcher Tarif tatsächlich für Chefarztbehandlungen, Zahnersatz oder Heilpraktiker aufkommt.
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Schlagwörter: GKV, Leistungen, PKV, Vergleich, Voraussetzungen